Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer im Ausland

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Rechtsgrundlage

Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen. Für gezahlte Umsatzsteuern im EU-Ausland ist Rechtsgrundlage hierfür die EU-Richtlinie 2008/9/EG. Bezüglich der gezahlten Umsatzsteuern in Drittstaaten bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten Staaten Gegenseitigkeitsvereinbarungen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in regelmäßigen Abständen ein Verzeichnis dieser Drittstaaten gemäß § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG. In der aktuellen Liste befinden sich u. a. die Vereinigten Staaten, die Schweiz, Japan und Neuseeland.

Vergütungsverfahren

Anträge auf Vorsteuervergütung aus dem EU-Ausland sind über das elektronische Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zu stellen. Dabei muss für jeden Mitgliedstaat ein gesonderter Antrag gestellt werden. Jedem Antrag sind Rechnungskopien (eingescannt in elektronischer Form) beizufügen, soweit die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage mindestens € 1.000,00 bzw. bei Kraftstoffen mindestens € 250,00 beträgt. Das Bundeszentralamt leitet die Anträge an die Mitgliedstaaten weiter. Für eine Rückerstattung aus Drittstaaten muss die Antragstellung in der dortigen Amtssprache direkt im jeweiligen Drittland bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Frist

Anträge auf Vorsteuerrückvergütung an EU-Länder müssen bis zum 30.9. des auf das Jahr der Ausstellung der jeweiligen Rechnung folgenden Kalenderjahrs gestellt werden. Die Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Für Vergütungsverfahren mit Drittländern gelten für jedes Drittland eigene Fristen, die der Antragsteller beachten muss. Hilfreiche Hinweise sind auf der Homepage des BZSt abrufbar.

Stand: 27. Juni 2017

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.