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Neuregelungen 2013 im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

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Inhalt

Ende November 2012 billigte der Bundesrat insgesamt 25 neue Gesetze. Das Jahressteuergesetz 2013 sowie die Neuregelungen zur Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts werden derzeit noch im Vermittlungsausschuss beraten.

Sozialversicherungsrecht

Angehoben wurde zum 1.1.2013 die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese beträgt ab dem 1.1.2013 450 € (bisher 400 €). Für Midijobber (Beschäftigte in der so genannten Gleitzone) erhöht sich die Entgeltgrenze von 800 € auf 850 €. Außerdem wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,9 % gesenkt (bisher 19,6 %). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt neu 4.350 € im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung betragen 5.800 € im Monat bzw. 4.900 € in den neuen Bundesländern.

Verkehrsteueränderungsgesetz

Elektrofahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit einem Ausstoß von weniger als 50g CO2/km werden künftig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Gesetzgebung 2013

Gleichzeitig wartete die Bundesregierung noch im IV. Quartal 2012 mit einer Reihe neuer Gesetzesinitiativen auf, die im Laufe dieses Jahres beraten bzw. in Kraft treten werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts enthält u. a. eine Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale um 300 € auf 2.400 € und der Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €. Das geplante Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren soll Immobilienkäufer besser vor dem Kauf so genannter Schrottimmobilien schützen. Auch ein neues Steuervereinfachungsgesetz 2013 wurde bereits im Dezember auf den Weg gebracht. Dieses sieht unter anderem die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.130 € vor. Das kommende Jahr dürfte also spannend bleiben.

Stand: 12. Dezember 2012

Bild: Tobif82 - Fotolia.com

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