Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor

Referentenentwurf

Ende August 2015 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ veröffentlicht. Das Gesetz soll die „Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs“ sichern, wie es in dem Entwurf heißt.

Geplante Gesetzesneuerungen

Amtsermittlungsgrundsatz: Neben den bisherigen Regelungen sollen auch die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit explizit im Amtsermittlungsgrundsatz verankert werden.

Automatische Bearbeitung von Steuererklärungen: Hierzu sollen die Finanzbehörden ermächtigt werden, sogenannte „Risikomanagementsysteme“ einzusetzen. Besteht kein Anlass, einen Steuerfall personell zu bearbeiten, kann dieser auch ausschließlich automationsgestützt bearbeitet werden (§§ 88 Abs. 5 und 6 sowie § 118a Abgabenordnung – AO).

Rechen- und Schreibfehler: Dem neuen § 173a Abgabenordnung – AO gemäß müssen Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerpflichtigen Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind.

Belegvorhaltepflichten: Bisherige Belegvorlagepflichten sollen in Belegvorhaltepflichten umgewandelt werden. Das heißt, der Steuerpflichtige soll Belege künftig nur noch auf Anforderung durch die Finanzverwaltung vorlegen müssen.

Steuererklärungsfristen

Bislang konnte die Abgabefrist für Steuererklärungen in begründeten Fällen bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert werden. Vorausgesetzt, die Steuererklärungen werden durch einen Steuerberater erstellt. Künftig soll die Abgabefrist per Gesetz auf diesen Stichtag verlängert werden. Damit einhergehend werden die Regelungen zum Verspätungszuschlag neu geregelt. Nach dem neuen § 152 Abs. 2 Abgabenordnung – AO ist ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn die Abgabe der Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraumes erfolgt.

Inkrafttreten

Das neue Gesetz tritt grundsätzlich am 1.1.2017 in Kraft. Bestimmte Regelungen sollen bereits am Tag nach Verkündung dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt gelten.

Stand: 28. September 2015

Bild: dusk - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.