Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Hundertprozentige Fehlerquote bei Steuererklärungen

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Steuervollzug:

Der Bundesrechnungshof hat im Januar seinen Bericht über den Vollzug der Steuergesetze insbesondere im Arbeitnehmerbereich vorgelegt und dabei der Finanzverwaltung erhebliche Vollzugsmängel attestiert. Positiv wertete der Bundesrechnungshof lediglich die Einführung der Pflicht zur elektronischen Mitteilung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der Rentenbezüge durch die Versicherungsträger.

Ineffizientes Risikomanagement:

Die Finanzämter lassen mittels eines programmgesteuerten elektronischen Risikofilters per Computer entscheiden, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob der Finanzbeamte persönlich tätig werden soll. Dabei bleiben Sachverhalte, die bestimmte Betragsgrenzen nicht erreichen, ungeprüft. Damit verstößt die Finanzverwaltung lt. Bundesrechnungshof gegen ihre gesetzliche Pflicht, die Plausibilität von Steuererklärungen zu prüfen. Haushaltsnahe Dienstleistungen würden in 80 bis 90 % der Fälle durchgelassen, ohne dass die Voraussetzungen geprüft würden.

Keine wesentlichen Verbesserungen:

Bereits 2006 hatte der Bundesrechnungshof ein Gutachten vorgelegt, welches sich im Ergebnis kaum von dem jüngst vorgelegten Bericht unterscheidet. So sei die Arbeitslage der Veranlagungsstellen unverändert angespannt. Zwischen 2006 und 2009 setzten die Finanzämter 1,9 % weniger Personal ein. Die Komplexität des Steuerrechts hat sich mit einer durchschnittlichen jährlichen Änderungshäufigkeit von 7,5 (2006) auf 10 Änderungen pro Jahr erhöht.

Grüne Wochen:

Um Arbeitsrückstände abzubauen, hätten mehrere Finanzämter in „Grünen Wochen“ oder „Durchwinktagen“ für einen bestimmten Kreis von Fällen auf eine Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen verzichtet. Der Bundesrechnungshof sieht großen Handlungsbedarf und empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.

Stand: 12. Februar 2012

Bild: pegbes - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.