Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Aufwendungen für Ausbildung und Studium als Werbungskosten absetzbar

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Ausbildungskosten:

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für das Erststudium galten bislang als privat veranlasst. Zulässig war lediglich ein Sonderausgabenabzug bis zu 4.000 € im Kalenderjahr. Ein Sonderausgabenabzug setzt allerdings entsprechende steuerpflichtige Einnahmen voraus, was besonders bei Studierenden in vielen Fällen gerade nicht der Fall war.

Behandlung als Werbungskosten:

Nun aber hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden, dass Ausbildungskosten auch als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, wenn das Studium oder die Ausbildung Berufswissen vermittelt und das Gelernte in dem später ausgeübten Beruf zu entsprechenden Einkünften führt. Voraussetzung für den Werbungskostenabzug ist ein Veranlassungszusammenhang zwischen Berufsausbildungskosten und späteren Einkünften. Letzteres hat der Steuerpflichtige nachzuweisen (Urt. v. 28.7.2011, VI R 7/10, VI R 38/10).

Werbungskosten versus Sonderausgaben:

Der eigentliche Vorteil der beiden Urteile liegt darin, dass es bei dem Werbungskostenabzug nicht mehr darauf ankommt, ob in der entsprechenden Ausbildungs- oder Studienzeit steuerpflichtige Einkünfte erzielt worden sind oder nicht. Denn mit dem Werbungskostenabzug können sämtliche Kosten als Verluste unbegrenzt für Folgejahre vorgetragen werden, in denen die Einkünfte erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Lehrling bzw. Student während seiner Ausbildungszeit Steuererklärungen abgibt und alle Aufwendungen nachweist, angefangen von den Fahrtkosten bis hin zu den Mietaufwendungen am Ausbildungs-/Studienort. Die Ausbildungskosten können im Rahmen der geltenden Regelungen für die Festsetzungsverjährung auch für frühere Steuer- bzw. Studienjahre geltend gemacht werden.

Stand: 19. September 2011

Bild: AA+W - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.