Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Aus für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

ELENA:

Er hätte der große Wurf werden sollen: der elektronische Entgeltnachweis. Mittels einer Signaturkarte mit Chip sollten die Agentur für Arbeit und weitere Stellen ab dem kommenden Jahr alle notwendigen Daten zur Gewährung von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen abfragen können. Dazu waren alle Arbeitgeber seit dem 1.1.2010 verpflichtet, bestimmte Daten elektronisch zu melden. Dieser auf diese Weise aufgebaute Datenpool war unter Datenschützern höchst umstritten und führte zu einer Massendatenspeicherung.

Verfahren jetzt eingestellt:

Im Juli 2011 hatten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf verständigt, dieses Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Zur Begründung wurde die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur angegeben. Auch wurde versichert, dass die Arbeitgeber von ihren aktuell noch bestehenden Meldepflichten schnellstmöglich befreit werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist gerade in Vorbereitung. Bis dahin gelten allerdings die alten Regelungen weiter, d.h. die Meldepflichten bleiben bestehen. Auch die extra eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) wird nicht sofort geschlossen. Sie nimmt die Daten weiter an und verarbeitet sie. Eine Löschung der heftig kritisierten Datensammlung ist erst zu erwarten, wenn die entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl. www.das-elena-verfahren.de).

ELStAM kommt:

Im Gegensatz zu ELENA soll die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) zum 1.1.2012 planmäßig starten. Ein Zurück zur Ausstellung von Lohnsteuerkarten durch die Gemeinden in Papierform gibt es also nicht mehr. Arbeitgeber müssen alle bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ab dem Jahreswechsel für die ELStAM-Daten anmelden. Entsprechende Vorbereitungen hierfür sollten im zweiten Halbjahr abgeschlossen sein.

Stand: 12. August 2011

Bild: andilevkin - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.