Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Erleichterungen für Kleinstgewerbetreibende bei Bilanzierung und Offenlegung

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Kleinstgewerbetreibende

Als Kleinstunternehmen gelten Kleinst-kapitalgesellschaften, insbesondere in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Umsatzerlöse bis 700 000 €
  • Bilanzsumme bis 350 000 € sowie
  • durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis maximal 10.

Für die Kleinstgewerbetreibenden soll es künftig Erleichterungen bei der Rechnungslegung geben. Grund dafür ist die im April in Kraft getretene EU-Mikro-Richtlinie 2012/6/EU.

Gesetzentwurf

Die Richtlinie wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. Am 31. Juli wurde der „Entwurf zu Erleichterungen für Kleinst-kapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung“ an Länder und Verbände versandt; er wird derzeit diskutiert.

Die geplanten wesentlichen Erleichterungen

Die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten sollen wesentlich erleichtert werden. So soll u.a. der Umfang der in den Jahresabschluss aufzunehmenden Pflichtdaten erheblich reduziert werden. Außerdem sollen Kleinstbetriebe den Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Es soll künftig genügen, die relevanten Daten zu hinterlegen und dann auf Anfrage Dritter zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen Kleinstgewerbetreibende bei der Bilanzerstellung ein vereinfachtes Gliederungsschema nutzen können, welches eine geringere Darstellungstiefe für den Jahresabschluss ermöglicht. Kleinstunternehmen können außerdem auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben, beispielsweise zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane, unter der Bilanz ausweisen.

Inkrafttreten

Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2012 enden (Abschlussstichtag).

Stand: 12. September 2012

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.