Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Hinzurechnungsbesteuerung

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Die „Controlled Foreign Company Rule“ im deutschen Außensteuerrecht

Hinzurechnungsbesteuerung

Bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften haben deutsche Steuerpflichtige stets die so genannte Hinzurechnungsbesteuerung in die steuerliche Gesamtrechnung einzubeziehen. Die im deutschen Außensteuergesetz enthaltenen Regelungen sollen verhindern, dass ein inländischer Steuerpflichtiger seiner Steuerpflicht dadurch entgeht, dass er Einkünfte in einer ausländischen Kapitalgesellschaft bündelt, die in einem Niedrigsteuerland ansässig ist und an der er zu 100 % oder überwiegend, also zu mehr als 50 %, beteiligt ist (§ 7 Abs. 1 AStG). Die Hinzurechnungsbesteuerung verhindert Einkünfteverlagerungen in Niedrigsteuerländer.

Beispiel

Eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person hält Lizenzrechte. Aus der Vermarktung dieser Lizenz fließen Einkünfte. Der Steuerpflichtige gründet in einem Null- oder Niedrigsteuerland eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nicht aktiv tätig ist und nur der Verwaltung der eingebrachten Lizenz dient (so genannte Zwischengesellschaft).

Direkte Zurechnung

Die Lizenzeinnahmen würden ohne Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung in diesem Beispiel einer wesentlich niedrigeren oder gar keiner Besteuerung unterliegen. Um diesem Gestaltungsmodell den Anreiz zu nehmen, bestimmt das In-strument der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7 bis § 14 AStG), dass die im Ausland erzielten Gewinne den inländischen Gesellschaftern der ausländischen Gesellschaft so zugerechnet werden, als ob sie von diesen direkt vereinnahmt worden wären. Der Vorteil des Steueraufschubs geht damit verloren.

Stand: 12. Januar 2014

Bild: sakkmesterke - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.