Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung

News für Ärzte - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn sogenannte Präventionskurse bezahlen. Diese Präventionskurse müssen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Der Höchstbetrag an Leistungen beträgt pro Arbeitnehmer € 500,00 im Kalenderjahr (§ 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes – EStG).

Besondere Anbieterzertifizierung

Das Finanzamt kann für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung eine über die Gesetzesvorgaben hinausgehende Zertifizierung des Anbieters von Präventionskursen nicht verlangen. Das hat das Finanzgericht Bremen in einem aktuellen Urteil festgestellt (Urteil vom 11.2.2016, 1 K 80/15). Im Streitfall hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Gebühren unter anderem für Kurse für Bauch-, Rücken- und Wirbelsäulengymnastik, Kurse für strukturelle Körpertherapie und Massagen übernommen. Das Finanzamt behandelte die Leistungen als lohnsteuerpflichtig. Begründung: Die Anbieter dieser Kurse verfügten über keine im „Leitfaden Prävention“ aufgestellten Voraussetzungen, insbesondere nicht über eine besondere Zertifizierung.

Keine weiteren Einschränkungen

Die vom Arbeitgeber angebotenen Kurse müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den gesetzlichen Anforderungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch entsprechen. Weitere darüber hinausgehende Anforderungen kann das Finanzamt nicht verlangen. Nicht unter die steuerfreie Gesundheitsförderung fielen jedoch nach Ansicht des Gerichts die vom Arbeitgeber angebotenen Massageleistungen. Für den Senat war es insoweit nicht ersichtlich, in welchem Umfang die Massageleistungen „der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes“ dienen. In diesem Zusammenhang betonte das Gericht, dass ein Anbieter von Präventionsleistungen mindestens für den „Bereich Therapie“ bzw. für den „Bereich Sport“ qualifiziert sein muss.

Stand: 29. August 2016

Bild: geertweggen - fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.