Dialysezentrum steuerfrei?

Streitig war bisher, ob ein ambulantes Dialysezentrum unter die Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen fällt (§ 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG. Die Finanzverwaltung hat in einer Verfügung diese Frage verneint (Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 02.09.13, G 1410-2011/0004).

Begründung

Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“. Eine solche würde bei Dialysepatienten nicht vorliegen, da die Dialyse lediglich die ausgefallene Nierenfunktion ersetzen würde.

Klageverfahren

Die Auffassung der Finanzverwaltung ist aktuell Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 106/12). Ärztinnen und Ärzte können daher in vergleichbaren Fällen gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen.

Stand: 29. November 2013

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