Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen
- Steuernews für MandantenNach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.