Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

§ 6b-Rücklage auch für Auslandsimmobilien

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Deutsche Regelung EU-rechtswidrig

6b-Rücklage

Die Vorschrift des § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) erlaubt es den bilanzierenden Gewerbetreibenden, Gewinne aus der Veräußerung bestimmter betrieblicher Wirtschaftsgüter entweder auf andere von Gesetzes wegen vorgegebene Wirtschaftsgüter im Wege einer Reinvestition zu übertragen oder alternativ zunächst in eine Rücklage (§ 6b-EStG-Rücklage) einzustellen. Dadurch wird eine Besteuerung der stillen Reserven, im Regelfall verbunden mit einem beträchtlichen Liquiditätsabfluss, zunächst vermieden. Begünstigt sind Gewinne u. a. aus der Veräußerung von inländischem betrieblichem Grund und Boden. Voraussetzung ist, dass die Gewinne in Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte reinvestiert werden.

Inlandsbezug

In diesem Inlandsbezug hat der Europäische Gerichtshof einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gesehen (EuGH-Urteil vom 16.04.2015, Rs. C-591/13). Die gegenwärtige in § 6b EStG vorgesehene Steuerregelung führe nämlich dazu, dass eine „Stundung der Steuerschuld für die Gewinne, die bei der entgeltlichen Veräußerung eines zum Anlagevermögen einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehörenden Anlageguts erzielt wurden, nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass die Gewinne reinvestiert werden, um Ersatzwirtschaftsgüter zu erwerben, die zum Anlagevermögen einer ebenfalls in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören“, so der EuGH. Einen diese Regelung rechtfertigenden zwingenden Grund des Allgemeininteresses konnte der EuGH nicht feststellen.

Fazit

Die Reinvestition einer § 6b-Rücklage in begünstigtes Anlagevermögen innerhalb der EU-Länder ist nach dem EuGH-Urteil steuerwirksam möglich. Der Steuerpflichtige kann sich hierbei auf das Urteil berufen.

Stand: 28. August 2015

Bild: yuritz - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.