Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Alternative Behandlungsmethoden müssen oft steuerlich anerkannt werden

News für Ärzte - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Aufwendungen wegen Krankheit:

Zu den steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen zählen u.a. Krankheitskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Kosten handelt, die medizinisch indiziert sind, also zu Heilungszwecken dienen oder das Ziel haben, eine Krankheit erträglich zu machen. Nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind daher Aufwendungen z.B. für rezeptfreie Arzneimittel. Mit Urteil vom 2.9.2010 (VI R 11/09 BFH/NV 2011, 125) hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun erstmals auch solche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt, die im Zuge der „Ausweglosigkeit der Lebenssituation“ getätigt werden.

Der Fall:

Eine an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankte Frau hat sich auf Rat ihres Hausarztes für eine immunbiologische Krebsabwehr mit Ukrain, Sauerstoff und Ozon entschieden. Die Kosten in Höhe von 30.000 € an den behandelnden Hausarzt wurden weder von der Krankenkasse übernommen noch vom Finanzamt anerkannt. Der BFH gab der Steuerpflichtigen recht und billigte den Abzug als außergewöhnliche Belastung. Denn auch Krankheitskosten, denen es objektiv an der Eignung zur Heilung oder Linderung mangelt, können zwangsläufig erwachsen, wenn der Steuerpflichtige an einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung leidet und andere Behandlungsmethoden offensichtlich nicht mehr durchführbar sind, so der BFH.

Behandlung durch Arzt:

Vorbehalten bleibt der Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung aber der Tatsache, dass die Behandlung von einem Arzt durchgeführt wird. Wird die Behandlung stattdessen von Wunderheilern oder ähnlichen Person vorgenommen, ist der Steuerabzug zu versagen.

Stand: 15. Februar 2011

Bild: Claus Mikosch - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.