Wir beraten sowohl Autohäuser als auch Werkstätten und unterstützen Sie dort, wo es für Sie sinnvoll ist. Unsere spezielle – auf die Branche ausgerichtete Beratung – deckt folgende Bereiche ab:

Autohäuser haben spezielle Beratungsbedürfnisse, Probleme und Potenziale. Durch die Spezialisierung und dem damit verbundenen Fachwissen können unsere Mandanten davon ausgehen, dass wir alle steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten kennen und entsprechend berücksichtigen (Abgrenzungen von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, der Berücksichtigung von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. im Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge), der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen…).

Für unsere größtenteils langjährigen Mandanten sind wir vor allem auf folgenden Fachgebieten tätig:

Wir unterstützen unsere Mandanten auch in allen Umsatzsteuerfragen, die im Autohandel gerade bei Veräußerungen ins Ausland, Differenzbesteuerungen von Fahrzeugen, dem innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Agenturumsätzen und Garantiezusagen oder Garantieverlängerungen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.